§1 Bezahlung und Reservation von Sitzplätzen
      
Um zu bezahlen besteht die Vorauskasse für 25 Franken ab Freitag oder für solche die bereits Donnerstag anreisen 40 Franken.

Die Abendkasse kostet 5 Franken zusätzlich zum eigentlichen Preis.
Bei der Abendkasse wird der Platz nicht garantiert. Daher ist es sicher ratsam im Voraus zu bezahlen.

Ist eine Anmeldung erfolgt, die betreffende Person jedoch nicht zur Zeit am Anlass erschienen, kann eine andere, nicht angemeldete Person den Sitzplatz einnehmen und mit dem Abendkasse-Preis bezahlen.
 
§2 Teilnahme minderjähriger Personen
Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Zwischen 14 und 16 Jahren muss eine Einverständniserklärung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben und am Eingang der LAN-Party gezeigt werden.
Jeder Teilnehmer muss am Eingang einen amtlichen Ausweis vorzeigen (ID, Pass, Schülerausweis, Führerschein).
      
§3 Rücktritt durch Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die ein stattfinden der Veranstaltung unmöglich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet. Der Veranstalter kann Teilnehmer vor und während der Veranstaltung ausschliessen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz Mahnung des entsprechenden Teilnehmers nachhaltig gestört wird. Jeglicher Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt hierdurch. Gegebenenfalls für den Veranstalter entstehende Kosten, durch den Ausschluss des Teilnehmers, sind vom Teilnehmer zu tragen.
      
§4 Rücktritt durch den Teilnehmer
Nur Teilnehmer, die pünktlich an der Abendkasse erscheinen (wenn sie nicht vorausbezahlt haben), haben Recht auf einen Sitzplatz. Jegliche Reservierungen können bis zum festgesetzten Abmeldeschluss schriftlich (z. B. per Email) rückgängig gemacht werden. Der Rücktritt gilt als anerkannt, wenn seitens des Veranstalters eine Bestätigung des Rücktritts erfolgt. Nur dann besteht Rückerstattungsrecht auf den gezahlten Eintritt. Erscheint ein Teilnehmer nicht zur Party oder meldet sich nicht fristgerecht bis eine Woche vor der Lanparty ab, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den bezahlten Unkostenbeitrag zur Kostendeckung einzubehalten.
      
§5 Haftung der Teilnehmer
Falls es zur Sachbeschädigung durch einen Teilnehmer im Bereich der Veranstaltung kommt, dabei seien sowohl das Inventar des Veranstaltungsortes als auch eingebrachte Sachen der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet der Verursacher unbeschränkt und in voller Höhe und kann sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei erlöschen jegliche Rückerstattungsansprüche des Verursachers.
Jeder Teilnehmer haftet für selbst eingebrachte Gegenstände (Computer, Zubehör, Kleidung ...). Bei Abhandenkommen (Diebstahl) oder Beschädigung von Eigentum eines Teilnehmers übernimmt der Veranstalter weder Haftung noch leistet er Schadensersatz.
      
§6 Nutzung von Software
Jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizenzierter Software ist verboten, es gelten die gesetzlichen Grundlagen in vollem Umfang. Der Veranstalter spricht sich davon frei, für die Daten auf den von Teilnehmern mitgebrachten Datenträgern (Festplatten, Zip-Drives, Disketten, CD's etc.) verantwortlich zu sein. Gleiches gilt für im Netzwerk transferierte, nicht vom Veranstalter bereitgestellte Dateien.
      
§7 Allgemeines Verhalten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu gesitteten Verhalten. Falls ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden sollte, so geschieht dies nur im Interesse der anderen Teilnehmer. Jegliche Versuche einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu be-, verhindern werden mit sofortigem Ausschluss geahndet. Unfug ist zu unterlassen, körperliche Auseinandersetzungen sind strengstens untersagt. Den Weisungen des Veranstalters, sowie durch den Veranstalter legitimierten Personen ist Folge zu leisten.
Der Veranstalter hat das Hausrecht.
      
§8 Verhalten im Netzwerk
Jegliche Versuche, andere Teilnehmer, Game-/Fileserver oder andere Netzdienste zu stören, sind strengstens untersagt und werden mit einem Verweis von der Veranstaltung bestraft. Es ist aussschliesslich die vom Veranstalter zugeteilte Netzwerkkonfiguration zu verwenden. Abweichungen oder Änderungen sind nur auf Weisung gestattet.
Absichtliche Störungen des Netzwerkbetriebs werden mit sofortigem Ausschluss ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr geahndet.
      
§9 Mitgebrachte Gebrauchsgegenstände / Veränderung des Netzwerks
Der Veranstalter stellt einen Raum, einen Netzwerkzugang sowie Server zur Verfügung. Anderes Equipment (Computer mit Netzwerkkarte, Netzwerkkabel, etc.) sind vom Teilnehmer mitzubringen. Das Benutzen von Lautsprechern ist untersagt. Es besteht Kopfhörerpflicht. Das Mitbringen von überflüssiger Hardware (Drucker, Scanner etc.) sowie anderer Gebrauchsgegenstände wie Toastern, Mikrowellen, Backofen, Wasserkochern, Lavalampen, Verstärkern oder Video-Projektoren o.ä. sind aus Platz-, Strom- und Sicherheitsgründen nur nach Absprache mit den Veranstaltern erlaubt. Eigenmächtige Veränderungen am Netzwerk (das Einbringen von Erweiterungen, z.B. durch Hubs etc.) ist ohne Absprache mit dem Veranstalter nicht gestattet.
      
§10 Rauschmittel   
Das Mitbringen und Trinken von alkoholischen Getränken ist während der Veranstaltung nicht gestattet. Auch Drogenkonsum jeglicher Art ist strengstens untersagt.
Ansonsten gilt die schweizerische Rechtslage.
Das Rauchen ist nur ausserhalb des Gebäudes erlaubt.
      
§11 Gesundheitliche Schäden
Die für Videospiele geltenden Sicherheits- und Warnhinweise gelten ausnahmslos. Für gesundheitliche Schäden wird keine Haftung übernommen.
      
§12 Werbung / Handel
Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, in irgendeiner Form für politische oder gewerbliche Vereine zu werben, sondern nur den offiziellen Sponsoren der Veranstaltung. Diese werden beizeiten öffentlich bekannt gegeben.
Es darf auf der Party ohne Zustimmung des Veranstalters nichts an- oder verkauft werden.
      
§13 Turniere und Preisvergabe
Jeder Turnierteilnehmer ist verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstössen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.
Die Veranstalter sind von den Turnieren, welche mit Preisen belohnt werden, ausgeschlossen.
      
§14 Abfall
Anfallender Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse zu befördern. Jeder Teilnehmer hat seinen Platz so zu verlassen, wie er aufgefunden wurde, d. h. sauber und ordentlich. Der Veranstalter wird sich bemühen, Möglichkeiten zur Müllentsorgung und -trennung anzubieten, weist die Teilnehmer jedoch an, den selbst verursachten Abfall auch selbst zu entsorgen.
      
§15 Haftung durch den Veranstalter
Die Veranstalter können bei Sach- und Personenschäden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind ausserdem nicht haftbar für die Daten, in dessen Besitz ein Teilnehmer steht oder für den Datentransfer zwischen den Teilnehmern im Netzwerk. Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden, die an der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen von Programmen, Umkonfiguration des Betriebssystems, etc. entstehen.
Der Veranstalter haftet auch nicht für durch Dritte bereitgestellte Technik.
      
§16 Eagle hat recht
Im Zweifelsfall hat Eagle recht.
      
§17 Änderungen der Regeln
Sollte der Veranstalter Änderungen an den Regeln vornehmen müssen, werden die Teilnehmer über den Menupunkt "Wichtige Meldungen" davon in Kenntnis gesetzt. Sollten diese nicht mit den neuen Regeln einverstanden sein, wird ihnen auf wunsch der Teilnahmebetrag zurück erstattet.
      
§18 Gültigkeit der Regeln
Die hier aufgeführten Regeln sind ausnahmslos zu akzeptieren. Sollte es der Verlauf der Vorbereitung und/oder der Veranstaltung notwendig machen, so behält sich der Veranstalter eine Änderung vor. Eine Missachtung kann den Verweis von der Veranstaltung und u. U. eine Anzeige zur Folge haben.
Sollte einer der hier aufgeführten Punkte durch bestimmte Umstände seine Gültigkeit verlieren, so gelten trotzdem weiterhin alle anderen Punkte.